Pflichtteilrecht als wichtiger Bestandteil des Erbrechtes

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Das Pflichtteilrecht ist ein fester Bestandteil des Erbrechts und sorgt daf?r, dass bestimmte gesetzliche Erben nicht einfach ?bergangen werden k?nnen. Es stellt sicher, dass diese Erben zumindest einen Teil des Nachlasses erhalten. Die grunds?tzliche Idee dahinter ist, dass nahe Angeh?rige wie Kinder oder Ehegatten auch nach dem Tod des Erblassers abgesichert sein sollen.

Was genau regelt das Pflichtteilrecht?
Ganz einfach ausgedr?ckt legt das Pflichtteilrecht fest, dass Kindern, Ehegatten und teilweise auch Eltern des Erblassers ein Mindestanteil am Erbe zusteht. Die H?lfte des gesetzlich vorgeschriebenen Erbteils stellt den Pflichtteil dar. Wenn es also beispielsweise drei Kinder gibt, h?tten diese normalerweise Anspruch auf je ein Drittel des Erbes. Der Pflichtteil w?rde dann jeweils ein Sechstel betragen.

Der Erblasser kann in seinem Testament zwar festlegen, dass die Kinder weniger oder sogar gar nichts erben sollen. Allerdings steht den Kindern trotzdem der Pflichtteil von je einem Sechstel des Erbes zu. Nur dieser Teil vom Erbe kann ihnen nicht entzogen werden.

Was ist der Zweck des Pflichtteilsrechts?
Das Pflichtteilrecht soll verhindern, dass nahe Angeh?rige enterbt und von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Es sorgt daf?r, dass sie zumindest einen Mindestteil der Erbschaft erhalten. Auf diese Weise werden pers?nliche und finanzielle Existenzgrundlagen gesch?tzt.

Ohne Pflichtteilsrecht best?nde die Gefahr, dass Erblasser ihre Angeh?rigen v?llig mittellos zur?cklassen. Um besonders schwache Familienmitglieder wie Kinder oder Ehegatten abzusichern, wurde dieses Recht geschaffen. Es verhindert ungerechtfertigte Enterbungen und stellt ein Mindestma? an Versorgung sicher.

Wie kann man den Pflichtteil berechnen?
Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt in mehreren Schritten: Bei der Bestimmung des gesetzlichen Erbteils wird festgestellt, welchen Anteil am Erbe der Pflichtteilsberechtigte normalerweise bekommen w?rde. Der Pflichtteil betr?gt dann immer die H?lfte dieses gesetzlichen Erbteils. Anschlie?end wird der Wert dieses halbierten Erbteils berechnet. Dieser richtet sich nach der H?he des Nachlasses abz?glich Verbindlichkeiten. Dann werden Schenkungen zu Lebzeiten festgestellt und angerechnet. Diese mindern wiederum den Pflichtteil.
Mit diesen Schritten l?sst sich recht einfach berechnen, welchen Mindestbetrag ein Pflichtteilsberechtigter beanspruchen kann. Das Pflichtteilrecht stellt damit eine wichtige Absicherung f?r Angeh?rige des Erblassers dar.

Wann greift das Pflichtteilsrecht nicht?
Es gibt auch bestimmte Konstellationen, in denen das Pflichtteilrecht keine Anwendung findet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Pflichtteilsberechtigte eine Straftat gegen den Erblasser begangen hat, seine gesetzlichen Unterhaltspflichten verletzt hat oder aber verschwenderisch gelebt und dadurch seine Bed?rftigkeit selbst verschuldet hat. Auch, wenn der Erblasser den Angeh?rigen bereits durch Schenkungen zu Lebzeiten gro?z?gig bedacht hat, kann dies dazu f?hren, dass kein Anspruch auf den Pflichtteil mehr besteht.

Insgesamt stellt das Pflichtteilsrecht also einen wichtigen Schutz f?r nahe Angeh?rige des Verstorbenen dar. Es verhindert, dass diese vollst?ndig entrechtet werden und sorgt f?r ein Mindestma? an Absicherung. Gleichzeitig gibt es aber auch Grenzen, sodass in begr?ndeten F?llen eine Enterbung m?glich ist. Das Pflichtteilrecht bildet damit einen ausgewogenen Kompromiss im Erbrecht.
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