Familienrecht zum Schutz der Ehepartner und des Kindeswohls
Mit der amtlich abgesegneten Zweisamkeit kommen auch rechtliche Bestimmungen ins Haus. Diese werden durch das Familienrecht geregelt und umfassen unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen und die Durchführung der Eheschließung, die rechtlichen Belange rund um die Scheidung und das Sorgerecht für die Kinder im Falle einer Scheidung oder einer Gefährdung für das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch.
Familienrecht mit Bestimmungen rund um die Ehe
Das Familienrecht regelt die Voraussetzungen und den Ablauf der Eheschließung sowie die Rechte und Pflichten der Ehepartner während der Ehe. Hierzu gehören Fragen des ehelichen Vermögens, des Namensrechts und der gemeinsamen Entscheidungsfindung. Außerdem geht es bei diesem Rechtsgebiet auch um Fragen des Vermögens der Ehepartner, wie dieses im Falle einer Scheidung aufgeteilt bzw. wem dieses zu welchen Teilen zusteht. Dies schließt auch die Wohnimmobilie und die gegebenenfalls entstehende Mitverantwortung für eventuelle Schulden eines Partners mit ein.
Wenn es um Scheidung geht
Wenn das Verhältnis zwischen beiden Partnern nicht mehr stimmt, ist in vielen Fällen die Scheidung der letzte Ausweg. Hierbei geht es dann zum Beispiel um die Rechtsfragen des Sorgerechts für die Kinder. Bei Immobilienbesitzern muss dann bestimmt werden, welcher Partner am Wohnsitz verbleiben darf. Des Weiteren sind im Falle einer Scheidung alle finanziellen Rechtsfragen, welche beide Partner betreffen, zu klären. Eine der wichtigsten Fragen ist dann, wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt.
Familienrecht und Sorgerecht
Normalerweise sind die Eltern bei der Kindesfürsorge ein eingespieltes Team. Jedoch kommt es aus den verschiedensten Gründen in manchen Fällen zur Kindeswohlgefährdung durch einen oder beide Elternteile. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es durch eine Überlastung im Beruf zur Vernachlässigung der Kinder kommt, oder wenn ein Elternteil seine Kinder wegen Überforderung misshandelt. Häufig äußert sich eine Vernachlässigung auch darin, dass die Eltern das wiederholte Schwänzen der Schule bei ihren Kindern nicht bemerken. Im schlimmsten Falle kann es zum Kindesentzug durch das Jugendamt kommen, zum Beispiel dann, wenn ein sexueller Missbrauch eines Kindes vorliegt. Gegebenenfalls kann es dann zu einem Kontaktverbot für den betreffenden Elternteil zum Kind kommen.
Schutz und Intervention bei häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt betrifft bisweilen auch die Partner untereinander. Hier greift das Rechtsgebiet ein, welches den Schutz der Familie umfasst. Dabei geht es beispielsweise um die Ursachen und das Ausmaß von häuslicher Gewalt und darum, wie damit umgegangen werden soll. Im Falle einer Suchtabhängigkeit kann es zu einer Anordnung einer ambulanten oder stationären Therapie kommen. Letztlich soll das Familienrechtsgebiet dazu dienen, dass bei gestörten Familienverhältnissen die Ordnung so weit wiederhergestellt wird, dass nach Möglichkeit ein Zusammenleben in der Familie wieder möglich wird, ohne dass es zur Gefährdung des Wohlergehens eines oder mehrerer Familienmitglieder kommt.
Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der Kanzlei Wiese & Harbort finden.
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