Der Rechtsanwalt und seine Funktionen

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Der Rechtsanwalt hat umfassende Aufgaben, Rechte und Pflichten. Zum einen muss er seinen Auftraggeber in allen rechtlichen Belangen vertreten. Es ist ihm jedoch verboten, die Gegenseite in der gleichen Angelegenheit zu beraten. Hieraus ergibt sich sonst ein Interessenskonflikt.
Darüber hinaus kann er als Notar oder Mediator tätig werden. Zu den Haupttätigkeiten des Notars zählen die Beurkundungen von Rechtsgeschäften. Wird ein Grundstück verkauft und übertragen, dann muss dieser Vorgang vom Notar beglaubigt werden. Bei ihm können die Mandanten auch Geld und Kostbarkeiten hinterlegen.
Im Rahmen des Erbrechts führt er die Beurkundung von Testamenten oder Erbverträgen durch. Im Familienrecht ist er für die Beratung im Rahmen von Eheverträgen, Vorsorgevollmachten und Unterhaltsverpflichtungen zuständig.
Ein Rechtsanwalt, beispielsweise Thilo Finke Rechtsanwalt, verfügt über ein abgeschlossenes juristisches Studium, zwei Staatsexamen und ein erfolgreiches Referendariat. Nach einigen Jahren beruflicher Praxis kann er zusätzliche fachbezogene Titel erwerben. Dazu gehört beispielsweise der Fachanwalt für Steuerrecht.
Der Anwalt ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Voraussetzung ist wichtig, damit er seinen Mandanten vor Gericht optimal vertreten kann. In manchen Fällen ist die Arbeit des Rechtsbeistandes nicht einfach. Er darf seinen Mandanten nicht verraten, auch wenn er von dessen Schuld überzeugt ist. Daraus ergibt sich ein moralischer Zwiespalt.
Um umfangreiche Aufträge annehmen zu können oder personelle Synergieeffekte zu erzielen, schließen sich viele Rechtsanwälte zu einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bürogemeinschaft zusammen. Sie können auch in großen Unternehmen oder Verbänden arbeiten. Hier haben sie meistens eine beratende oder entscheidende Funktion. Wird eine Versicherung um die Regulierung einer Zahlungsverpflichtung gebeten, prüfen die Anwälte die genauen rechtlichen Bedingungen und Voraussetzungen. Stellen diese fest, dass der Anspruch an ihren Arbeitgeber nicht besteht, vertreten sie die Versicherung auch vor Gericht.
Rechtsanwalt kann nur der werden, der auch die Befähigung zum Richteramt mitbringt. Ihre Zulassung erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer. Diese hat ihren Sitz in dem Bezirk, in dem der Rechtsvertreter seine Kanzlei eröffnet. Im Rahmen der Verleihung der Zulassung muss er einen Diensteid ablegen. In diesem verpflichtet er sich zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung.

Im Rahmen seiner Funktion überzeugt er sowohl seine Mandanten als auch die Richter und Geschworenen. Das setzt eine hohe soziale Kompetenz voraus. Dazu baut er zuerst ein Vertrauensverhältnis zu seinem Auftraggeber auf. Hierfür benötigt er eine vorzügliche Rhetorik, die er in zahlreichen Seminaren und Verhandlungen schult.
Genauso wichtig ist die Analyse der Akten. Sie gehört zu seiner täglichen Routine. Dabei versetzt er sich in das zu verhandelnde Problem und betrachtet es in allen seinen Facetten. Im Anschluss kontaktiert er seinen Mandanten, um weitere Fragen zu klären und eine umsichtige Strategie zu entwerfen.
Doch wie kann man sich einen Anwalt leisten? Die meisten Versicherungsträger bieten Rechtsschutzversicherungen für Gewerbetreibende oder Privatleute an. Die Beiträge sind leicht bezahlbar. Es gibt jedoch eine Wartezeit, bis die Leistung in Anspruch genommen werden kann. Vor der Beauftragung erfolgt jedoch immer eine Rücksprache mit den Sachbearbeitern.


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