Artikel zum Thema und Berufsbild Rechtsanwalt
Woran denken Sie speziell, wenn der Name beziehungsweise Begriff Rechtsanwalt fällt. Sicher auch nicht an eine heile Welt, in der sich alle lieben und in der alles glatt läuft. Stattdessen werden Ihre Gedanken wohl eher um Themen wie Streit in der Familie, Kavaliersdelikte oder sonstige strafbare Auseinandersetzungen mit dem Gesetz kreisen. Richtig? Diese belasteten Assoziationen sollen durch den folgenden Ratgeber etwas gelockert werden, indem der Beruf von sachlicher Ebene aus betrachtet wird und auch beziehungsweise insbesondere der Weg zum Rechtsanwalt aufgezeigt wird. Wie kann man es zum Rechtsanwalt schaffen?
Der erste grundlegende Baustein auf dieser beschwerlichen Reise stellt die allgemeine Hochschulreife dar, die notwendig ist, um danach zu einem Studium zugelassen zu werden. Hat man diese Hürde einmal genommen, ist jedoch leider noch nicht allzu viel geschafft. Nun beginnt der Weg, auf dem man sich richtig beweisen muss, um die starke Konkurrenz und hinter sich zu lassen und somit eines Tages einen der wenigen, aber höchst begehrten Arbeitsplätze zu ergattern. Jetzt ist ein Jura-Studiengang notwendig. Die Schwierigkeit besteht hierbei darin, dass die meisten Universitäten für dieses Studium einen mindestens überdurchschnittlichen Notenschnitt fordern. Wer den nicht vorweisen kann, für den endet die Reise meist schon an dieser Stelle. Wer es hingegen schafft, einen Studienplatz zu ergattern, der darf sich nun auf eine lehrreiche Zukunft freuen, die nicht selten alles abverlangt. Wie sieht das klassische Jura Studium aber eigentlich aus beziehungsweise wie ist dieses aufgebaut? Prinzipiell ist es so, dass man zunächst ein Grundstudium durchlaufen muss, welches in der Regel vier Semester umfasst. Anschließend ist das Absolvieren eines Hauptstudiums verpflichtend, das weitere fünf Semester umschlingt. Schon hier wird die immense Dauer deutlich, die eine vernünftige Ausbildung im Bereich der Rechtswissenschaften erfordert. Im Hauptstudium wählt man dann im Übrigen auch einen Schwerpunkt. Bevor jedoch das Hauptstudium überhaupt abgeschlossen werden kann, muss in den häufigsten Fällen noch eine Zwischenprüfung abgelegt werden, die sich inhaltlich auf das Grundstudium stützt. Wer es bis dahin geschafft hat, also beide Teile des Studiums bestanden hat, kann sich zwar zunächst auf die Schulter klopfen, ist aber noch lange nicht fertig. Jetzt ist nämlich die erste juristische Prüfung notwendig, damit es weiter gehen kann. Die Prüfungsvorschriften können hier von Bundesland von Bundesland variieren. Ist auch dieser Teil geschafft, kann man damit angeben, dass die erste Hälfte der Ausbildung schon vorbei ist. Wer noch immer den innigen Wunsch pflegt, Rechtsanwalt zu werden, der sollte darüber hinaus bedenken, dass nach neun Semestern Studium und einer juristischen Prüfung nun eine zweijährige Tätigkeit in der Praxis auf dem Plan steht. In diesem Referendariat werden in erster Linie Lehrveranstaltungen besucht.
Als Rechtsanwalt kann man dann eine Praxis stiften oder einer beitreten, wie Rechtsanwälte Jacobs und Kollegen.
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