Welche Funktion hat der Anwalt für Familienrecht?

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Rechtsanwälte gibt es für unterschiedliche Schwerpunkte. Dabei übt der Anwalt für Familienrecht eine gesellschaftlich wichtige Funktion aus. Zu seinen zentralen Themen gehören die Regelung des Getrenntlebens. Eine Ehe kann nur nach dem geltenden Recht geschieden werden, wenn die Ehepartner ein Trennungsjahr absolviert haben. Sie leben ohne voneinander abhängig zu sein. Dabei reicht es, wenn ein Partner die Gemeinschaft nicht aufrechterhalten möchte. Der Rechtsanwalt hilft seiner Mandantin oder seinem Mandaten dabei, zu beweisen, dass die beiden keine häusliche Gemeinschaft mehr bilden. Es gibt kein gemeinsames Bett, kein gemeinsames Kochen oder Wirtschaften der Ehepartner mehr.

Ferner berät und vertritt der Rechtsanwalt seine Mandantin oder seinen Mandanten bei der Ehescheidung. Diese kann sich komplex gestalten und auch teuer werden.

Eine Besonderheit, die meistens nicht ohne den Anwalt geregelt werden kann, ist die Härtefallscheidung. Bei dieser muss der eine Ehegatte nachweisen, dass ihm die Fortsetzung der Gemeinschaft nicht mehr zugemutet werden kann. Gelingt ihm dieses mithilfe des Anwalts für Familienrecht, dann muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Dass trifft beispielsweise bei Gewaltausübungen und Drohungen zu.

Kommt es zur Scheidung, dann ermittelt der Anwalt für Familienrecht, wie z.B. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog & Kollegen GbR den Versorgungsausgleich. Dabei geht es um eine interne und externe Teilung eines Anrechts, das ein Ehegatte während der Ehe erworben hat. Der Wert wird halbiert und dem jeweiligen Partner bei der internen Teilung zugeordnet. Hingegen erfolgt der Ausgleich bei der externen Teilung für den Anteil, der nicht innerhalb des gleichen Versorgungssystems oder Versorgungsträgers zutrifft. Einen Ausgleich kann der Anwalt für Familienrecht nicht durchsetzen, wenn die Ehe nur kurze Zeit andauerte oder beispielsweise die Differenz zu gering ausfällt.

Der Anwalt für Familienrecht führt auch die Berechnungen durch, mit denen sich der Zugewinnausgleich ermitteln lässt. Der Zugewinnausgleich tritt zwischen Ehepartner ein, wenn mindestens ein Ehegatte während der vollzogenen Ehe einen nennenswerten Mehrwert erwirtschaftet oder erworben hat. Wichtig ist der Stichtageszeitpunkt. Dieses ist der Zeitpunkt, an dem die Scheidungsurkunde überreicht worden ist. Jeder Vermögenswert, der danach zufließt, ist nicht mehr Bestandteil des Zugewinnausgleichs.

Wenn Menschen sich scheiden lassen, muss der Anwalt für Familienrecht mit Unterstützung des Gerichts den Verbleib der Kinder klären, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Die Bedürfnisse der Kinder fließen in diese Urteilsfindung ein. Sobald dieser Zuordnung geklärt ist, berechnet der Anwalt die Versorgungsansprüche und teilt sie dem Gericht nach Rücksprache mit seinem Mandanten mit.

In diesem Zusammenhang berät der Anwalt seine Mandanten auch hinsichtlich des Umgangsrechts. Das ist wiederum ein selbstständiges Recht, das den Elternteilen zustehen. Problematisch sind die Fälle, in denen es sich um eheähnliche Gemeinschaften handelt. Zwar ist es das gemeinschaftliche Kind. Da die Eltern nicht verheiratet sind, steht der Mutter meistens das alleinige Sorgerecht zu.


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