Wann bekommt man einen Bußgeldbescheid?

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Plötzlich hat es geblitzt. Ein kurzer Schreckmoment und einige Wochen später liegt der dazugehörige Bußgeldbescheid im Briefkasten. In der Straßenverkehrsordnung gibt es klare und festgeschriebene Regeln. Werden die Regeln nicht eingehalten, dann erfolgt ein Bußgeldbescheid aufgrund eines Bußgeldkataloges. Die Höhen der Bußgelder werden in unregelmäßigen Abständen immer wieder angepasst. Doch ein Bußgeldbescheid muss nicht immer vom Fahrzeughalter gleich akzeptiert werden. Es besteht die rechtlich möglich dagegen Widerspruch einzulegen. Dieser Einspruch sollte jedoch gut begründet werden, denn eine Ausrede wird kein Gehör finden.

Der Widerspruch kann Beachtung finden, falls klar auf dem Beweisfoto erkennbar ist, dass ein weiteres Fahrzeug auf dem Foto mit involviert war. Ist auf jedwedem Foto ebenso ein unbekannter Fahrer erkennbar, sollte Einspruch eingelegt werden. In diesem Fall ist zu klären, wer das Fahrzeug zu der Tatzeit geführt hat.

Beim Bußgeldbescheid handelt es sich nach der Rechtsprechung um eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeiten finden insofern statt, wenn bspw. am Steuer mit dem Handy in der Hand telefoniert wird. Wird über eine rote Ampel gefahren, die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ein eingehalten oder zu wenig Abstand zum Vordermann gehalten, dann winkt eine Geldstrafe nach dem Bußgeldkatalog. Der Fall der Ordnungswidrigkeit tritt in Kraft. Der Katalog ist breit gefächert und schon in der Fahrschule wird darauf hingewiesen, wie sich die Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll zu verhalten haben.

Erst größere Verkehrsdelikte landen vor dem Strafrichter. Kleinere Verkehrsdelikte werden außergerichtlich über den Bußgeldkatalog geregelt. Durch dieses Verfahren werden die Gerichte entlastet. Es würde ein Chaos entstehen, wenn jeder kleinere Verkehrsverstoß vor dem Gericht landen würde. Doch wer dauerhaft gegen die Regeln verstößt, wird mit der Zeit durchaus mit einem anderen Vorgehen der Verkehrsbehörde zu rechnen haben. Wer permanent deutlich die Geschwindigkeitsbegrenzungen missachtet und geblitzt wird, erhält Punkte im zentralen Register und gefährdet letztlich seinen Führerschein.

Entsprechende strafrechtlich relevanten Vergehen und deren Konsequenzen werden jeweils schriftlich mitgeteilt. Bei der Ordnungswidrigkeit erfährt der Beschuldigte, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Verkehrsverletzung begangen wurde. Die Regelsätze der Strafen sind einheitlich festgelegt. Eine willkürliche Entscheidung kann nicht stattfinden. Beim Übertreten von Höchstgeschwindigkeiten wird eine gewisse Toleranz mit eingerechnet. Der Toleranzabzug ist einheitlich geregelt.

Kleinere Verkehrsverstöße kommen in der Regel in Form eine Briefsendung. Größere Vergehen können durchaus mit einer formelleren Zustellung versandt werden. So stellt die Bußgeldstelle für sich sicher, dass der Empfänger den Bescheid erhalten hat. Handelt es sich um ein Verkehrsvergehen im Ausland, dann wird dieser Bescheid einige Zeit länger in Anspruch nehmen. Im Ausland kann es durchaus schnell teuer werden. Es ist ratsam vor der Reise sich mit den verkehrsrechtlichen Gepflogenheiten des Landes zu befassen. Wer sich an die Regel hält, hat generell nichts zu befürchten oder kann Hilfe bei der Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann suchen.


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