Der Fachanwalt für Arbeitsrecht und seine Funktionen

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Der Arbeitsrechtler als karrierefördernder Beruf

Wer sich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterbilden möchte, benötigt zuvor ein abgeschlossenes Jurastudium. Dieses setzt sich aus dem Masterstudiengang, zwei Staatsexamen und einem zweijährigen Referendariat zusammen. Danach wird er auf Antrag zum Rechtsanwalt ernannt. Bevor er jedoch arbeitsrechtliche Verfahren selbstständig als Fachanwalt betreuen darf, legt er einige Prüfungen ab. Die Vorbereitung erfolgt mithilfe zielführender Kurse. Dazu hat er in den drei Jahren nach seiner ersten Zulassung eine Anzahl von praktischen Fällen zu begleiten.
Nachdem der Jurist als Fachanwalt im Bereich Arbeitsrecht zugelassen worden ist, kann er als Freiberufler, als Beamter oder Angestellter tätig werden. Als Selbstständiger führt er seine eigene Kanzlei oder ist Teilhaber einer Sozietät. Im Beamtenverhältnis wird ihm als Staatsanwalt oder Richter ein anspruchsvoller Aufgabenbereich übergeben, der ihm mehrere Karrieremöglichkeiten eröffnet. Letztlich gibt es viele Firmen und Kanzleien, die einen Fachanwalt suchen. Hier berät er die Firmenleitung bei Tarifverhandlungen. Er kann auch die Rechtsabteilung übernehmen und später eine leitende Rolle innerhalb des Unternehmens bekleiden.
Allerdings suchen auch Rechtsanwaltskanzleien einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Anfangs arbeitet er als Mitarbeiter, kann jedoch später zum Teilhaber aufsteigen.

Welche Einzelaufgaben kann der Arbeitsrechtler wahrnehmen?

Schon kurz nach der Einstellung bereitet der Fachanwalt alle benötigten Arbeitsverträge vor. Hier gibt es verschiedene Strukturierungen, die sich jeweils auf leitende Mitarbeiter, Angestellte und Arbeiter beziehen. Er kann auch die Arbeitnehmerüberlassungsverträge kontrollieren, bevor sie aktiviert werden.
In dringenden Fällen sieht er sich vor dem Vorstellungsgespräch bestimmte Bewerbungsunterlagen an. Hierbei kann er Vorschläge machen oder auf spezielle Kriterien besonders eingehen.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Angestellter nach Ablauf der Probezeit gekündigt werden muss. Um dem Unternehmen unangenehme Prozesse zu ersparen, konzipiert der Fachanwalt für Arbeitsrecht die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag. Außerdem berechnet der Anwalt die infrage kommende Abfindung.
Sollte der Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage einreichen, vertritt der Fachanwalt seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Dazu gehören sowohl die Güteverhandlung als auch die Kammertermine. Im Notfall wird er seine Funktion vor dem Landesarbeitsgericht ausüben.

In Konzernen erarbeitet der Fachjurist spezielle Betriebsvereinbarungen.

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände setzen bei ihren Tarifverhandlungen jeweils auf versierte Fachjuristen, die bei der Erstellung von Verträgen zielführend mitwirken. Die Anwälte übernehmen dabei oft leitende Rollen.

Kann der Anwalt für Arbeitnehmer tätig werden?

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der richtige Ansprechpartner für jeden Arbeitnehmer, solange der Jurist nicht für dessen Arbeitgeber tätig ist. Als Vertrauter des Mitarbeiters prüft er dessen zukünftigen Arbeitsvertrag.
Seine wichtigste Funktion nimmt er bei der Kündigung seines Mandanten durch den Arbeitgeber wahr. Hierbei legt er innerhalb einer Frist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage ein. Kommt es zur Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht, handelt er für seinen Vertragspartner eine Wiedereinstellung oder Abfindung aus.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Ammermann Knoche Boesing Rechtsanwälte Notare Steuerberater, nachgelesen werden.

 


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