Verkehrsrecht: die wichtigsten Teilbereiche

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Das Verkehrsrecht betrifft alle Bürger. Als Teilnehmer am Straßenverkehr, unabhängig ob man mit dem Auto, mit dem Motorrad, mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, man muss sich an Regeln und Vorschriften halten. Das gewährleistet die eigene Sicherheit, schützt aber gleichzeitig alle anderen, die unterwegs sind.
Es handelt sich um eine komplexe Rechtsmaterie. Das liegt einerseits daran, dass es aus vielen Teilbereichen besteht und andererseits sowohl das Privatrecht und das öffentliche Recht betrifft. Der Geltungsbereich des Verkehrsrechts ist klar definiert. Es hat seine Gültigkeit überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt aber auch auf Privatstraßen, wenn es dort "allgemeines Verkehrsaufkommen" gibt. Das Straßenverkehrsrecht unterliegt dem Bundesrecht und besteht aus vier Teilbereichen.


Verkehrszivilrecht: ist der größte Teil des Verkehrsrechts. Es wird das Verkehrsvertragsrecht und das Verkehrshaftungsrecht geregelt. Es kommen die Vorschriften des Sachenrechtes, des Schadenersatzrechtes und des Schuldrechts zur Anwendung, die im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Aspekten stehen. So kennt zum Beispiel das Verkehrszivilrecht den Begriff Gefährdungshaftung. Danach kann eine Haftung entstehen, obwohl keine Schuld nachgewiesen werden kann.
Im Verkehrsvertragsrecht werden alle Verträge geregelt, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder mit dem Verkauf eines Fahrzeuges stehen. Außerdem wird Miete und Leasing von Kraftfahrzeugen geregelt. Die Rechtsquelle ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Wird ein neues Auto erworben, kommt das Verkehrsvertragsrecht zur Anwendung. Es werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmt. Eine wichtige Frage, die oft zu Streitigkeiten führt, ist, ob es sich bei dem zu verkaufenden Fahrzeug um einen Neuwagen oder um einen Gebrauchtwagen handelt. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, wird das Verkehrshaftungsrecht angewendet. Es werden die Rechtsansprüche geregelt. Bei einem Unfall ist zu klären, ob es um einen Sachschaden oder um einen Personenschaden handelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Gesetzgeber keine Pauschalabfindungen festlegen kann, sondern jeder einzelne Fall muss geprüft und bewertet werden. Deshalb sollte man sich an einen Rechtsanwalt wie Schild & Schütze Rechtsanwälte wenden, wenn man in einen Unfall verwickelt war. 


Das Verkehrsstrafrecht hat die Aufgabe die Sicherheit im Straßenverkehr sicher zu stellen. Es werden die anfallenden Verkehrsdelikte genau bestimmt. Diese Delikte sind keine Kleinigkeiten, sondern schwere Verstöße. Das Verkehrsstrafrecht geht davon aus, dass die Delikte bewusst gesetzt werden und keine Fahrlässigkeiten sind. Die Fahrlässigkeiten werden als Ordnungswidrigkeiten angesehen und werden auch im Rahmen des Verkehrsrechts geregelt. Die Folge von Verkehrsstraftaten ist in der Regel ein Gerichtsverfahren, das entweder eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Weitere Folgen einer Verurteilung können der Entzug des Führerscheins oder ein Eintrag im Fahreignungsregister sein.
Für einen Fahrzeughalter ist das Zulassungsrecht sehr relevant. Es wird geregelt, welche Fahrzeuge unter welchen Voraussetzung zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden und welche nicht. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel der E-Scooter dar, aber auch Leichtkrafträder müssen nicht angemeldet werden.


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