Das Arbeitsrecht als Spiegel der Gesellschaft
Das Arbeitsrecht ist ein Bestandteil der Zivilrechtsordnung, der alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einerseits, und zwischen Arbeitnehmerkollektiven und ihren Verhandlungspartnern andererseits regelt.
Es bleibt jedoch nicht auf den Bereich des Privatrechts beschränkt, sondern greift in vielen Fällen auch in das öffentliche Recht ein. Zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit muss der Staat unmittelbar tätig werden, indem er öffentlich-rechtliche Gebote und Verbote schafft. Erwähnt sei hier etwa die umfangreiche Normenlandschaft im technischen Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeitschutz oder Verwendungsschutz (etwa Jugendliche und Frauen).
In der arbeitsrechtlichen Historie wurde der Arbeitsvertrag als Gestaltungsmittel zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr und mehr der privatautonomen Gestaltung entzogen. Anstelle privatrechtlicher Vereinbarungen traten und treten noch immer verstärkt gesetzliche Vereinbarungen in Kraft, durch die zum Schutz des Arbeitnehmers zwingendes, unabdingbares Recht geschaffen wird.
Entsprechend seiner Funktion wird zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht unterschieden. Das Individualarbeitsrecht regelt die vertraglichen Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während das Kollektivarbeitsrecht die Bildung von Belegschaftsvertretungen und überbetrieblichen Interessenvertretungen regelt und umschreibt.
Die Besonderheit der arbeitsrechtlichen Gesetze besteht darin, dass sie im Schnittpunkt von öffentlichem und privatem Recht liegt. Während das Arbeitsvertragsrecht, also die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dem Privatrecht zuzuordnen ist, zählen die Normen des Arbeitnehmerschutzrechts im Zweifel zum öffentlichen Recht.
Da die Arbeitswelt ständig in Bewegung ist und sich laufend neue Beschäftigungsformen im Arbeitsprozess etablieren, ist auch das Arbeitsrecht einer ständigen Veränderung sowohl im Gesetztes- als auch im Judikatur Bereich unterworfen.
Die rasch voranschreitende Digitalisierung und die damit zusammenhängenden Regulierungen des Datenschutzes für Arbeitnehmer spielen eine immer zentralere Rolle im Berufsalltag der Arbeitsjuristen und werden auch den Gesetzgeber in Zukunft vor große Herausforderungen stellen.
Historische Entwicklungen haben in der Vergangenheit gezeigt, wie sensibel die Regelungen im Arbeitsrecht sind und wie schnell geänderte Rahmenbedingungen zu legislativen und Judikativen Handlungserfordernissen führen können. Keine zweite Rechtsmaterie ist so nahe an so vielen Menschen angesiedelt und reagiert so empfindlich auf eintretende Störfälle.
Immer wieder kommt es in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten über arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn ein Mitarbeiter an der Erfüllung seiner Dienstpflicht verhindert ist, die nicht eindeutig seiner Sphäre zugeordnet werden kann.
Auch das Thema Haftung für ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz wirft bei allen Betroffenen oft Fragen auf, die für große Unklarheiten sorgen und nur fallbezogen von den Gerichten rechtsverbindlich geklärt werden können.
Das Spannungsverhältnis zwischen der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und der streng normierten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, die Gesundheitsgefahren für seine Arbeiter und Angestellten möglichst zu vermeiden, stellen nach wie vor eine große Herausforderung in der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes dar.
Fachanwälte für das Arbeitsrecht, bspw. von Juristicum.Bayreuth Rechtsanwälte und Fachanwälte, beraten und vertreten bei außergerichtlichen Verhandlungen und im Verfahren vor den Arbeitsgerichten, um die Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu wahren.
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