Praxisrelevante Themenbereiche des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht ist ein weites Feld. Es wurde eigentlich für den Arbeitnehmer eingerichtet, um seine Rechte vor den Übergriffen des Arbeitsgebers zu schützen. Natürlich hat er die ihm obliegenden Pflichten zu hundert Prozent zu erfüllen. Aber auch dem Arbeitgeber entstehen aus dem Gesetz sowie dem Arbeitsvertrag Rechte und Pflichten, an die er sich halten muss.
Doch wann greifen die Regelungen dieses speziellen Rechtsgebietes? Schon beim Abschluss eines Arbeitsvertrages müssen sich die Vertragspartner an die gesetzlichen Regeln halten. Wird im Vertrag eine Klausel aufgenommen, die gegen die Sitten verstößt und den Arbeitnehmer grob benachteiligt, ist sie in den meisten Fällen unwirksam. Ferner steht dem Arbeitsnehmer ein täglicher Freizeitausgleich und jährlicher Erholungsurlaub zu. Will er in dieser Zeit oder aber nach Dienstschluss eine andere Tätigkeit ausüben, dann benötigt er die Zustimmung seines Arbeitsgebers. Denn diese Zeit ist für die Erholung gedacht, nicht um für einen anderen Dienstherrn zu arbeiten. Nur Tätigkeiten, die mit der Freizeit in Verbindung stehen, sind erlaubt. Der Arbeitnehmer darf auch nicht als Konkurrent seines Arbeitgebers auftreten. Es sei denn, er erhält eine schriftliche Erlaubnis. Private Verkäufe auf Internetplattformen sind davon jedoch ausgenommen. Als Gegenleistung erhält er ein vertraglich vereinbartes Arbeitsentgelt.
Im Krankheitsfall steht ihm in den meisten Fällen seine Lohnfortzahlung auch dann zu, wenn er nicht arbeitsfähig ist. Erst nach einer gesetzlich geregelten Frist tritt die private oder gesetzliche Krankenkasse für die Gehalts- und Lohnfortzahlung ein. Während der Krankheitsphase ihres Mitarbeiters sehen sich einige Unternehmen dazu gezwungen, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Ab einer bestimmten Größenordnung steht dem Arbeitnehmer jedoch ein besonderer Kündigungsschutz zu, den er im Rahmen des Arbeitsrechts einklagen kann. Gewinnt er, dann muss der Arbeitgeber ihn weiterbeschäftigen.
Schwangeren kommt ein besonderer Schutz zu. Schon während des Vorstellungsgesprächs darf die Bewerberin auf die Frage, ob sie schwanger sei oder nicht, die Unwahrheit sagen. In einem gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Intervall vor und nach der Geburt kann ihr keine gesundheitsgefährdende Arbeit zugemutet werden. Dazu kommt der Mutterschutzurlaub, der sowohl dem Wohl der Mutter als auch dem Kind dienen soll. Um Jugendliche vor Ausbeutung zu schützen, hat der Gesetzgeber ein einschlägiges Gesetz erlassen. In ihm werden die Rechte und Pflichten der Jugendlichen formuliert.
Große und internationale Unternehmen und Konzerne beschäftigen viele Mitarbeiter. Ihre Rechte werden durch spezielle Gesetze geschützt. Sie sind Bestandteile des Arbeitsrechts. So dürfen Mitarbeiter ab einer bestimmten Größenordnung einen Betriebsrat wählen, der ihre Interessen gegenüber der Geschäftsführung vertritt.
Kommt es zu einem rechtlichen Problem, sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht von beispielsweise der Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann eingeschaltet werden. Er verfügt über einen speziellen Titel, den er von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommt. Um ihn zu erhalten, muss er über einige Jahre Berufspraxis als Rechtsanwalt verfügen. Seine Fähigkeiten weist er durch einschlägige Prüfungen nach.
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