Zweierlei Mandantenbereiche im Fokus beim Anwalt für Medizinrecht
Es ist die Rede von einem komplexen Rechtsfeld, wenn das Medizinrecht erörtert wird. Die fachliche Materie steht in enger Verbindung zum Strafrecht. Der Fachanwalt für Medizinrecht, auch betitelt als „Anwalt für Gesundheitsrecht“, muss über medizinische Kenntnisse verfügen, damit er die medizinischen Sachverhalte richtig erörtern und juristische Folgen abwägen kann. Deshalb ist ein Fachanwalt für Medizinrecht lt. § 14b der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer verpflichtet, besondere Kenntnisse nachzuweisen. Dazu gehören im „Recht der medizinischen Behandlung“ die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung. Das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie die Grundzüge der Pflegeversicherung kommen aus dem Bereich „Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung“ hinzu.
Auch das „Berufsrecht der Heilberufe“ mit dem ärztlichen Berufsrecht und den Grundzügen des Berufsrechts anderer Heilberufe ist dieser Verpflichtung zugeordnet. Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehören das „Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe“, das „Krankenhausrecht“ sowie „Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts“. Nicht zu vergessen sind die „Grundzüge des Apothekenrechts“ und die „Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts“. Im Fokus der zu klärenden Fälle liegen in der Regel Aspekte bezüglich der Gesundheit, das Verhältnis Patient und Arzt sowie die Honorierung von ärztlichen Leistungen. Das Spektrum der Zuwiderhandlungen reicht von einem Verstoß gegen das Arztwettbewerberrecht sowie Diagnose- und Behandlungsfehler bis hin zu illegalem Organhandel. Es obliegt dem Anwalt in seiner Funktion als Rechtsbeistand, ob er den Arzt vertritt oder als Patientenanwalt die Patienten. Als Patientenanwalt vertritt er die Betroffenen in Fällen von ärztlichen Behandlungsfehlern mit oder ohne Folgeschäden. Hier greift dann das so genannte Arzthaftungsrecht. Dieser Unterschied ist besonders für Patienten wichtig.
Welche Aufgaben übernimmt ein Anwalt für Medizinrecht?
An erster Stelle steht, dass es zu einer sachlichen, objektiven und vor allem medizinisch korrekten Entscheidung kommt. Und zwar unabhängig davon, ob er als Patientenanwalt oder als Anwalt für einen Arzt tätig ist.
Patienten suchen einen Anwalt für Medizinrecht häufig auf, wenn es um Behandlungs-, Kunst- und Diagnosefehler geht, die oft eine Therapieverlängerung oder bleibende gesundheitliche Schäden verursachen. Das Anliegen der Patienten besteht in Ansprüchen gegen den Arzt in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall und/oder Schadensersatz. Hier greift dann das bereits erwähnte Arzthaftungsrecht. Gibt es also Differenzen im Bezug zum Behandlungsvertrag und ist der behandelnde Arzt nicht seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, ist der Weg zum Anwalt für Medizinrecht richtig.
Ist ein Behandlungsfehler im Krankenhaus entstanden, werden Regressansprüche eventuell nicht nur gegen den behandelnden Arzt, sondern auch gegen das Krankenhaus durch einen Anwalt für Medizinrecht, z.B. Kanzlei Liske Rechtsanwältin Nadine Liske in Vertretung für die geschädigten Mandanten geltend gemacht.
Zu den Aufgaben, die über die Vertretung der Patientenrechte hinausgehen, gehören das Prüfen von Chefarztverträgen, die Begleitung bei Auseinandersetzungen zwischen dem Arzt und der Kassenärztlichen Vereinigung sowie das Vorgehen gegen unsachliche Werbung. Auch die Prozessbegleitung bei Organhandel, die Überprüfung von Pflegeansprüchen und Ansprüchen auf eine Reha-Maßnahme bzw. Pflegestufe sowie die rechtliche Vertretung im Fall von Verstößen gegen das Arzneimittel- oder Medizinprodukterecht obliegen einem Anwalt für Medizinrecht.
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