Welche Aufgaben erwarten den Rechtsanwalt?

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Das Leben ist kompliziert geworden. Umso weiter die Spezialisierung auf allen Gebieten fortschreitet, desto umfangreicher werden die dafür notwendigen Gesetze und Verordnungen. Um diese Disziplinen zu beherrschen, wurde die Berufsgruppe der Juristen geschaffen. Sie wird in Richter, Staatsanwälte und Anwälte unterteilt. Die Rechtsanwälte vertreten dabei die Anliegen der Bürger oder speziell die ihrer Mandantin oder ihres Mandanten. Ihre Ausbildungen erhalten sie an den Universitäten. Nach dem Abschluss des anspruchsvollen und mehrjährigen Studiums wird das erste Staatsexamen abgelegt. Es folgt ein Referendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen abschließt. Im Anschluss kann sich der Rechtsanwalt selbstständig machen. Alternativ wird er Angestellter in einem Unternehmen oder tritt in eine Sozietät ein.

Das Ziel der Arbeit des Rechtsanwalts besteht darin, die Rechte seines Mandanten oder Auftraggebers mit allen erlaubten rechtsstaatlichen Mitteln zu vertreten und durchzusetzen. Er übernimmt die Beratung und Vertretung vor Gericht. Er darf jedoch nur einer Seite in einem Rechtsstreit zur Seite stehen. Sollte er zuvor als Notar oder Mediator für die andere Partei tätig gewesen sein, so kommt das Vertretungsverbot zum Tragen. Dass hängt mit der standesrechtlichen Vorgabe zusammen, über die Interessenkollisionen vermieden werden sollen. Es muss sich jedoch um den gleichen Rechtsstreit handeln. Diese Einschränkung bezieht sich auch auf die Anwälte, die mit dem betreffenden Kollegen in einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammenarbeiten oder sich eine Bürogemeinschaft teilen. Der vertretene Mandant kann dieses Verbot nicht durch seine Zustimmung aushebeln. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann empfindliche Folgen für den Rechtsanwalt haben. Dazu zählt beispielsweise das Berufsverbot.

Der Rechtsanwalt klärt in einem gemeinsamen Gespräch seinen Mandanten über die ihn betreffende Rechtslage auf. Dazu gehören auch seine Erfolgschancen sowie die Optionen der Beweissicherungen. Über eine Rechtsschutzversicherung kann sich der betreffende Mandant absichern. Bevor er seinen Rechtsberater auswählt, sollte er jedoch die betreffende Versicherung kontaktieren. Für bestimmte Gebiete hat sie eventuell Verträge mit Rechtsanwälten abgeschlossen. Nicht jeder Verteidiger wird von jeder Versicherung bezahlt.

Grundsätzlich tritt der Rechtsanwalt vor Behörden oder Gerichten auf. Handelt es sich um einen Strafprozess, dann übernimmt er die Funktion des Verteidigers. Wird das Verfahren im Rahmen eines Zivilprozesses geführt, dann muss der Mandant einen zugelassenen Juristen beauftragen. Das gilt für die Land- und Oberlandesgerichte sowie die Bundesgerichtshöfe. Dieser Anwaltszwang ist rechtlich und gesellschaftlich gewünscht. Auf diesem Weg sollen die Verfahren entlastet werden. Sowohl die Sachaufklärung als auch die Einschätzung decken sich zudem mit der umfassenden Sachkenntnis und Erfahrung der beauftragten Rechtsanwälte.

Für den Rechtsanwalt ergeben sich außerdem wichtige Funktionen. Dazu zählt die Rechtsgestaltung. Der Jurist berät die Unternehmen entweder als freiberuflicher Anwalt oder Angestellter beim Aufsetzen wichtiger Verträge im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Diese Aufgaben erfüllt er in einigen Fällen auch für die Ministerien, wenn es um die Planung, Beratung und Durchsetzung von Gesetzen auf Bundes- und Länderebene geht. Uwe Woltmann Rechtsanwalt und Notar berät Sie gern. 


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