Wissenswertes zum Thema Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Die meisten Rechtsanwälte, wie beispielsweise auch bei Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Bartels & Kollegen, spezialisieren sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet, in dem sie besonders gute Kenntnisse haben und viele Fälle bearbeiten. Das wird als Tätigkeitsschwerpunkt bezeichnet. Wer zusätzlich noch eine weitere Prüfung ablegt, der kann dann auch den Titel Fachanwalt führen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beschäftigt sich mit allem, was zum Arbeitsrecht gehört. Die meisten denken sicher gleich an eine Beratung in Bezug auf eine Kündigung. Das ist aber nur ein Teilbereich des Arbeitsrechts. Was unter anderem noch alles zum Arbeitsrecht gehört soll im Folgenden aufgezeigt werden. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft aber nicht nur, wenn es bereits zu einer Streitigkeit gekommen ist, er kann auch schon im Vorfeld beraten. Dabei kann er sowohl für einen Arbeitnehmer, als auch für einen Arbeitgeber tätig werden. (1) Individualarbeitsrecht Dieser Teil des Arbeitsrechts beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es geht dabei um die Regelungen, die im Arbeitsvertrag enthalten sind. Daneben spielen dann auch noch die dazugehörigen gesetzlichen Regelungen eine Rolle. Das typische Beispiel dafür, wann in diesem Bereich ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht wird, ist die Kündigung. Es geht dann also darum, ob eine Kündigung tatsächlich wirksam war und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt. In dem Zusammenhang kann es dann auch noch um die Frage einer Abfindung gehen. Ebenfalls in diesen Bereich gehört die Frage, ob die Befristung eines Arbeitsvertrages korrekt war oder nicht. Auch, wenn es um Fragen der Urlaubsgewährung oder einer Abmahnung geht, gehört das zum Individualarbeitsrecht. Probleme in Bezug auf einen Teilzeitantrag, den Wiedereinstieg nach der Elternzeit oder auch die Regelung der Arbeitszeit gehören dazu. Gibt es Schwierigkeiten mit der Lohnzahlung oder mit der Entgeltfortzahlung bei einer Krankheit, kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ebenfalls beraten. (2) Kollektives Arbeitsrecht Bei diesem Teilbereich des Arbeitsrechts geht es um das Verhältnis der Arbeitnehmer als Kollektiv - zum Beispiel eine Gewerkschaft - zu einem oder auch mehreren Arbeitgebern - zum Beispiel die Arbeitgeberverbände. Die bekannteste Form des kollektiven Arbeitsrechts ist der Arbeitskampf, also der Streik. Es geht hier um die Frage, ob ein Streik rechtmäßig ist, und wer überhaupt streiken darf. Das vielleicht weniger bekannte Pendant zum Streik ist die Aussperrung, bei der der Arbeitgeber die Arbeitnehmer von der Arbeit freistellt, ohne dass sie in dieser Zeit Arbeitslohn erhalten. Es geht hier aber auch um das Betriebsverfassungsrecht. Also die Regelungen, die es den Arbeitnehmern erlauben einen Betriebsrat zu bilden und durch diesen Einfluss auf die Entscheidungen des Arbeitgebers zu nehmen.
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