Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht

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Viele Familien beschäftigen sich mit dem Thema: Wer erbt meine Hinterlassenschaften, wenn ich sterbe. Die Regeln im Erbrecht sind recht umfangreich und führen oft zu Missverständnissen. Wenn es um Steuern und Erbfolge geht, gibt es viele Dinge zu beachten, hier sind einige davon: Testament

Der Letzte Wille in Form eines Erbvertrages oder Testaments kann sicherstellen, dass die Hinterlassenschaften derjenige bekommt, der es auch soll. Ansonsten kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, die den Nachlass nach einer strikten Ordnung verteilt. 

Der richtige Ansprechpartner

Die meisten selbst geschriebenen Testamente sind ungültig. Es macht Sinn, einen Experten zu beauftragen, den letzten Willen schriftlich festzuhalten. Notare dürfen Testamente nach den Wünschen des Kunden erstellen und diese notariell beglaubigen. Auch eine Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht mit ihren qualifizierten Fachanwälten sind die richtigen Ansprechpartner für die Erstellung eines Testaments.

Die möglichen Kosten

Die Höhe der Kosten orientieren sich am Wert der Hinterlassenschaften. Die erste Beratung beim Anwalt kostet ca. 230 Euro zuzüglich MwSt., jedoch ohne Erstellung des Testaments. Mögliche Fragen, die beim Thema Testament und Erbschaftsangelegenheiten auftauchen können:

Erbt mein Ehepartner alles, sobald ich sterbe?

Generell nicht. Der Ehepartner erbt nur alles, wenn er im Testament zum Alleinerben benannt wurde. Falls nicht, ist er nur einer von mehreren möglichen Erbberechtigten. Ist kein Testament vorhanden, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie wird im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und das Erbe wird demnach streng nach Hierarchie verteilt. Eingetragene Lebens- und Ehepartner haben zwar ein grundsätzliches Recht auf das Erbe. Es erben aber auch Urenkel, Enkel und vor allem die Kinder. Gibt es diese nicht, so können Geschwister und die eigenen Eltern als Erben in Betracht kommen. Gibt es kein Testament und es sind gemeinsame Kinder vorhanden, bekommt der Ehepartner normalerweise bei einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft 50 Prozent der Hinterlassenschaften und die Kinder teilen sich die anderen 50 Prozent. Alle gemeinsam bilden die Erbengemeinschaft. Nur diese kann zusammen über den Nachlass entscheiden.

Gehört mein Lebenspartner zu den Erben?

Nein. Das BGB bewertet im Erbfall Lebenspartner wie Fremde. Ein Erbrecht laut Gesetz gibt es nicht, anders als es für eingetragene Lebens- oder Ehepartner gilt. Das hat zur Folge, dass der hinterbliebene Lebenspartner trotz langjährigem Zusammenleben nichts erbt - wenn es kein Testament gibt. Wenn das vermieden werden soll, so muss ein Erbvertrag oder Testament aufgesetzt werden. Mit dem Testament kann der Lebenspartner auch zum Alleinerben gemacht werden. Steuersätze und Freibeträge können mitunter problematisch werden. Bei der Erbschaftssteuer werden unverheiratete Lebenspartner den Verheirateten schlechter gestellt. Nicht Verheiratete dürfen steuerfrei nur 20.000 Euro erben, Ehepartner hingen bis zu 500.000 Euro.In einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht wie Rode, Schulz und Partner Rechtsanwälte sitzen die Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Sie können Mandanten beraten und auch vor Gericht vertreten.


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