Ein Überblick über das Verkehrsrecht
Alle Gesetze und Vorschriften, die den Transport von Waren und Personen auf Straßen und öffentlichen Wegen betreffen, werden im Verkehrsrecht geregelt. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Im Verkehrsrecht sind die Vorschriften sehr detailliert geregelt, so dass es besonders kompliziert und umfangreich ist. Außerdem besteht es aus verschiedenen Rechtsgebieten. Deshalb ist es ratsam, sich einen Anwalt für Verkehrsrecht zur Hilfe zu nehmen, wie z.B: Schild & Schütze Rechtsanwälte, um die Angelegenheiten schnell zu klären.
Drogen und Alkohol im Straßenverkehr
Schon ein Feierabendbier kann sehr folgenreich sein. Ist ein bestimmter Alkoholpegel überschritten, so liegt eine Fahrunfähigkeit vor. Der Verlust der Fahrerlaubnis droht. Der Missbrauch von Drogen und Alkohol beeinflusst das menschliche Verhalten und den Organismus. Eine verlangsamte Reaktion und eine veränderte Wahrnehmung sind die Folge. Die Gefahr im Straßenverkehr auch für andere Verkehrsbeteiligte steigt. Beispielsweise können signifikante Ausfallerscheinungen auftreten wie ein gestörter Gleichgewichtssinn, eine beeinträchtigte Koordination, eine erhöhte Lichtempfindlichkeit, eine eingeschränkte räumliche Wahrnehmung und eine verlängerte Reaktionszeit.
Ab wann ist man fahruntauglich?
In Deutschland gilt generell eine Promillegrenze von 0,5 ‰. Bis zu dieser Grenze gilt die Straffreiheit, vorausgesetzt der Fahrfehler z.B. das Überfahren einer roten Ampel passiert nicht unter Alkoholeinfluss oder es passiert ein Unfall. In diesem Fall kann eine relative Fahruntüchtigkeit schon ab 0,3 ‰ vorliegen. Im Grunde wird unterschieden zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit. Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei 1,1 ‰. Ist der gesicherte Alkoholgehalt ziemlich nah an dieser Grenze (z.B. 1,0 Promille), so kann ein kleiner Schlenker ausreichen und der Führerschein ist weg. Alle festgestellten Alkoholgehalte ab 1,1 ‰ führen immer zur absoluten Fahrunfähigkeit. Das Gericht zieht in diesem Fall die Fahrerlaubnis ein und die Führerscheinstelle darf die nächten 12 Monate keinen neuen Führerschein ausstellen.
Das Flensburger Zentralregister
Bei bestimmten Verstößen im Straßenverkehr werden als Srafe im Flensburger Zentralregister Punkte eingetragen. Zu einer Eintragung führen Strafen, die ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr zur Folge haben sowie Gerichtsurteile von Delikten im Straßenverkehr. Im Punktekatalog steht, wieviel Punkte bei welchem Verkehrsverstoß eingetragen werden.
Die Eintragungen im Flensburger Zentralregister werden nach einer vorgeschriebenen Frist gelöscht. Dies kann nach 2, 5 oder sogar erst nach 10 Jahren sein. Die Frist für die Löschung beginnt, sobald eine strafrechtliche Verurteilung rechtskräftig wird bzw. die Bestandkraft der Entscheidung bei Bußgeldbescheiden anfängt.
Wenn der Führerschein weg ist
Wurde der Führerschein entzogen, z.B. wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder wenn sich in Flensburg mehr als 8 Punkte angesammelt haben, so muss nach Ablauf einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Dies kann bereits 3 Monate vor Ablauf der Frist bei der örtlichen Führerscheinstelle geschehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis behilflich sein und informieren, ob ein Idiotentest oder eine MPU absolviert werden muss.
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